Todesfall

Menschen, die wir lieben, bleiben für immer, denn sie hinterlassen Spuren in unseren Herzen.

An vieles und viele ist zu denken. Auch hier stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Nächste Angehörige, Arbeitgeber, Versicherungen, speziell Unfall- oder Lebensversicherungen (vor allem bei Tod durch Unfall) durch Telefon, Fax, Expressbrief oder Mail benachrichtigen.

Was tun bei Todesfall?

Dank unserem Wissen können wir Ihnen sämtliche administrativen Pflichten abnehmen und innert kürzester Frist erledigen. Wir übernehmen die unvermeidlichen Formalitäten, wie z. B. die Abmeldung bei den verschiedenen Ämtern. Da ein Todesfall sehr oft Unklarheiten über die Hinterlassenschaft der Verstorbenen verursacht, können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden.

Fragen zum Ablauf

Meldung auf dem Zivilstandsamt, bzw. auf dem Bestattungsamt oder auf der Gemeindekanzlei.

Der Hinschied von Angehörigen ist in der Regel durch einen nahen Verwandten der Einwohnergemeinde persönlich zu melden.

Mitzubringen sind:

Todesbescheinigung des Arztes oder des Spitals und Familienbüchlein ( für Verheiratete )Aufenthaltsbewilligung oder Pass Niederlassungsbewilligung (für Ausländer) und Eheschein (sofern vorhanden)Der Hinschied von ausländischen Staatsangehörigen ist ausserdem auch dem zuständigen Konsulat des Heimatstaates zu melden.

Folgende Fragen sind mit dem Bestattungsamt, bzw. mit der Gemeindekanzlei zu klären:

  • Ort und Zeit der Abdankung
  • Ort und Zeit der Bestattung
  • Art der Bestattung ( Erdbestattung oder Kremation )
  • Die Leistungen der Gemeinde die beansprucht werden
  • Ort der Aufbahrung
  • Art und Lage des Grabes ( Reihen-, Urnen-, Familiengrab usw.)

Wenden Sie sich mit der ärztlichen Todesbescheinigung, sowie dem Familienbüchlein (wenn vorhanden) oder sonstigen Dokumenten an die Einwohnergemeinde.

Die Einwohnergemeinde wird die Anmeldung zur Verurkundung an das zuständige Zivilstandsamt des Zivilstandskreises weiterleiten.

Zeitpunkt der Bestattung wird von der Einwohnergemeinde im gegenseitigen Einvernehmen mit den Angehörigen und bei kirchlichen Bestattungen mit dem Pfarrer/in festgelegt.

Das Altersheim oder das Spital erstattet die Anzeige beim zuständigen Zivilstandsamt des Zivilstandskreises.

Für die Bestattung wenden Sie sich an die Einwohnergemeinde.

Zeitpunkt der Bestattung wird von der Einwohnergemeinde im gegenseitigen Einvernehmen mit den Angehörigen und bei kirchlichen Bestattungen mit dem Pfarrer/in festgelegt.

Mit der Todesbescheinigung und dem Familienbüchlein müssen Sie den Todesfall zuerst auf dem Zivilstandsamt am Sterbeort melden.

Anschliessend nehmen Sie mit der Einwohnergemeinde den Kontakt auf.

Zeitpunkt der Bestattung wird von der Einwohnergemeinde im gegenseitigen Einvernehmen mit den Angehörigen und bei kirchlichen Bestattungen mit dem Pfarrer/in festgelegt.