Benachrichtigungen im Todesfall: Wer muss informiert werden?

Ein Todesfall bringt nicht nur emotionale Belastung mit sich, sondern auch viele organisatorische Aufgaben. Eine der wichtigsten ist die Benachrichtigung verschiedener Institutionen und Personen. Wicky & Partner Bestattungen steht Ihnen in dieser schweren Zeit mit Rat und Tat zur Seite und hilft Ihnen dabei, alle notwendigen Schritte zu bewältigen. Denn die rechtzeitige Information aller relevanten Stellen schützt Sie vor rechtlichen und finanziellen Problemen. Viele Institutionen haben spezifische Fristen, die Sie einhalten müssen. Versäumen Sie diese, können Ihnen wichtige Leistungen entgehen oder zusätzliche Kosten entstehen.

Haben Sie Fragen zu den Benachrichtigungen im Todesfall? Kontaktieren Sie uns.

Versicherungen sofort kontaktieren

Versicherungsunternehmen gehören zu den ersten Stellen, die Sie benachrichtigen müssen. Nehmen Sie alle Policen zur Hand und prüfen Sie, welche Leistungen versichert sind.

Lebensversicherungen

Kontaktieren Sie die Lebensversicherung durch eingeschriebenen Brief. Geben Sie die Policennummer an und legen Sie eine amtliche Todesbescheinigung bei, die nicht älter als sechs Monate ist. Diese erhalten Sie beim Zivilstandsamt gegen Gebühr. Ein Anspruch auf Versicherungsleistungen muss bei normalem Ableben innerhalb von zwei Jahren geltend gemacht werden.

Unfallversicherungen

Bei Unfalltod verlangen Unfallversicherungen und Lebensversicherungen mit erhöhter Leistung eine sofortige Benachrichtigung. Beachten Sie unbedingt die in der Police genannten Fristen. Diese Versicherungen können eine Untersuchung der Todesursache durch einen Vertrauensarzt veranlassen.

Weitere Versicherungen

Prüfen Sie alle Versicherungen, die auf den Namen des Verstorbenen laufen. Benachrichtigen Sie die entsprechenden Gesellschaften und teilen Sie mit, ob die Versicherung weitergeführt werden soll. Bei vorausbezahlten Prämien besteht möglicherweise ein Anspruch auf Prämienrückerstattung.

Wir begleiten und unterstützen Sie in der schwierigen Zeit des Abschiednehmens. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf.

Banken und Postcheck informieren

Bestehen Bank- oder Postcheckkonten, müssen Sie diese Institutionen umgehend benachrichtigen. Erkundigen Sie sich nach den erforderlichen Unterlagen für die Umschreibung der Guthaben wie Spar-, Depositen- und Anlagehefte sowie Namenaktien und Konten.

Fordern Sie gleichzeitig eine Saldobestätigung auf den Todestag an. Prüfen Sie bestehende Vollmachten und widerrufen Sie diese bei Bedarf. Jeder Erbe kann schriftliche Vollmachten des Verstorbenen widerrufen, auch wenn sie über den Tod hinaus gültig sind. Banken und Postcheckamt informieren Sie über Möglichkeiten einer sofortigen Geldabhebung zur Deckung der Bestattungskosten.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin bei Wicky & Partner Bestattungen.

Grundbesitz und Teilungsbehörde

Hinterlässt der Verstorbene Grundbesitz, geht dieser unmittelbar an die Erben über. Diese können jedoch erst darüber verfügen, wenn ein entsprechender Eintrag im Grundbuch erfolgt ist. Die Eintragung erfolgt aufgrund eines Erbscheins, den im Kanton Basel-Landschaft die Teilungsbehörde ausstellt.

Witwen- und Waisenrenten

Besteht ein Anspruch auf Witwen- oder Waisenrente, machen Sie diesen umgehend geltend. Verlangen Sie bei der zuständigen Ausgleichskasse ein Antragsformular. Füllen Sie es vollständig aus und reichen Sie es mit den notwendigen Unterlagen ein.

Bestehende Renten

Den Hinschied eines Rentenbezügers müssen Sie der Ausgleichskasse sofort melden. Dadurch kann die Rente aufgehoben oder eine Ehepaarrente in eine Einzelrente umgewandelt werden. Bei ausländischer Staatsangehörigkeit oder Grenzgängerstatus wenden Sie sich an die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf.

SUVA bei Unfalltod kontaktieren

War der Verstorbene bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt versichert und erlitt einen Unfalltod, können Hinterbliebenenrenten beansprucht werden. Benachrichtigen Sie den Arbeitgeber sofort, besonders bei einem Nichtbetriebsunfall. Der Arbeitgeber ist für die Anmeldung bei der SUVA verantwortlich.

Betriebliche Vorsorge und Arbeitgeber

War der Verstorbene einer Pensionskasse oder Personalfürsorgestiftung angeschlossen, benachrichtigen Sie den Arbeitgeber sofort. Verlangen Sie Auskunft über Rentenansprüche und erfahren Sie, für welche Zeit der Lohn noch ausbezahlt wird. Studieren Sie das Reglement der Pensionskasse, den Arbeitsvertrag und die allgemeinen Arbeitsbedingungen genau.

Wir sind in der Region Basel verwurzelt und im Todesfall gerne für Sie da. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf.

Wichtige Tipps im Umgang mit Versicherungen

Verwenden Sie bei Versicherungen immer Fotokopien statt Originalbelege, um wichtige Dokumente zu schützen. Bewahren Sie alle Korrespondenz mit Versicherungen sorgfältig auf, damit Sie jederzeit den Überblick über den Schriftverkehr haben. Notieren Sie sich alle Fristen und Termine, um keine wichtigen Deadlines zu verpassen. Lassen Sie sich für alle Anträge und Gespräche schriftliche Bestätigungen geben, damit Sie rechtlich abgesichert sind.Gerne stehen wir Ihnen mit weiteren nützlichen Tipps zur Verfügung. Jetzt anrufen unter 061 813 24 00.

Leistungen von Wicky & Partner bei Benachrichtigungen im Todesfall

Beratung und Unterstützung

  • Persönliche Beratung: Wicky & Partner steht Ihnen bei allen Benachrichtigungen mit Rat und Tat zur Seite
  • Übersicht und Orientierung: Wicky & Partner hilft Ihnen dabei, den Überblick über alle zu benachrichtigenden Stellen zu behalten
  • Fristenverwaltung: Wicky & Partner unterstützt Sie beim Einhalten wichtiger Meldefristen
  • Dokumentenhilfe: Wicky & Partner berät Sie zu erforderlichen Unterlagen und Bescheinigungen

Institutionelle Benachrichtigungen
Wicky & Partner unterstützt bei der Benachrichtigung von:

  • Versicherungsgesellschaften (Lebens-, Unfall-, weitere Versicherungen)
  • Banken und Postcheck
  • AHV/IV-Stellen und Ausgleichskassen
  • SUVA bei Unfällen
  • Pensionskassen und Personalfürsorgestiftungen
  • Arbeitgeber
  • Teilungsbehörden bei Grundbesitz

Hier finden Sie mehr Informationen zu den Dienstleistungen von Wicky & Partner Bestattungen.

Leidzirkulare für persönliche Benachrichtigungen

Für die Benachrichtigung des persönlichen Umfelds bietet Wicky & Partner Leidzirkulare als eigene Dienstleistung an. Diese dienen zur Information von:

Familie und Verwandtschaft

  • Nächste Angehörige
  • Geschwister und deren Familien
  • Kinder und Enkelkinder
  • Weitere Verwandte

Freundes- und Bekanntenkreis

  • Enge Freunde
  • Nachbarn
  • Bekannte aus dem sozialen Umfeld
  • Vereinsmitglieder
  • Ehemalige Arbeitskollegen

Berufliches und gesellschaftliches Umfeld

  • Geschäftspartner
  • Kunden (bei Selbständigen)
  • Vereins- und Clubmitglieder
  • Kirchengemeinde

Die Leidzirkulare werden professionell gestaltet und können individuell an die Wünsche der Hinterbliebenen angepasst werden. Dies entlastet die Trauerfamilie erheblich, da sie nicht jeden persönlich kontaktieren muss.

Zusätzlich bietet Wicky & Partner auch Danksagungen als Folgeservice an, um sich bei allen zu bedanken, die Anteilnahme gezeigt oder Hilfe geleistet haben.

Muster von Leidzirkularen und Danksagungen sowie einen Kartengenerator finden Sie hier.

Professionelle Unterstützung durch Wicky & Partner

Die Vielzahl der zu benachrichtigenden Stellen kann überwältigend sein. Wicky & Partner Bestattungen unterstützt Sie dabei, den Überblick zu behalten und alle wichtigen Schritte rechtzeitig zu erledigen. Unsere erfahrenen Mitarbeiter kennen die Abläufe und helfen Ihnen dabei, keine wichtigen Fristen zu versäumen.

Kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer 061 813 24 00 oder per E-Mail an info@wicky-partner.ch. Wir sind für Sie da und begleiten Sie durch diese schwere Zeit mit der nötigen Professionalität und dem erforderlichen Einfühlungsvermögen.

Wicky & Partner Bestattungen unterstützt Sie bei allen Fragen rund um den Todesfall. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.